Sonderkondition | 30% | Kreditinstitute, für die Nutzung von Bodenschätzen und die unterirdische Lagerung von Kohlenwasserstoffen. |
Allgemeiner Steuersatz | 25% | Gilt für die meisten Unternehmen. |
Sondersatz | 20% | Steuerlich geschützte Genossenschaften nur in Bezug auf Ergebnisse der Kooperationen. Rest bei 25%. |
Reduzierter Satz | 15% | Anwendbar auf neu gegründete Unternehmen während der ersten beiden Steuerjahre mit einer positiven Bilanz. |
Ermäßigter Satz | 10% | Einrichtungen nach Gesetz 49/2002, gemeinnützige, nicht gewinnorientierte, gemeinnützige Stiftungen. |
Ermäßigter Satz | 1% | „SICAV-Investmentgesellschaft mit variablem Grundkapital , “ SICAV “ mit mindestens 100 Anteilseignern, Investmentfonds mit mindestens 100 Teilnehmern, Immobilien-Investmentgesellschaften mit mehr als 100 Teilnehmern, usw. |
Die angegebenen Auflagen für die Anwendung der ausgedrückten Typen sind nur die wesentlichen, um zu wissen, welche weiteren Anforderungen erfüllt werden müssen, kontaktieren Sie uns bitte für eine gezielte Beratung.
EINE WICHTIGE ANMERKUNG: TEILWEISE VON DER STEUER BEFREITE EINRICHTUNGEN WIE SPORTVEREINE, NACHBARSCHAFTSVEREINIGUNGEN, RENTNERVEREINIGUNGEN, ELTERNVEREINIGUNGEN USW. MÜSSEN IHRE KÖRPERSCHAFTSTEUERERKLÄRUNG VORLEGEN, WAS BEDEUTET, DASS SIE IHRE BUCHHALTUNG IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN GELTENDEN STEUERVORSCHRIFTEN FÜHREN MÜSSEN. DIE AUSNAHMEN SIND NUR:
„…sind nicht verpflichtet, eine Erklärung abzugeben, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
dass ihr Gesamteinkommen 50.000 Euro pro Jahr nicht übersteigt.
Dass das Einkommen, das dem nicht steuerfreien Einkommen entspricht, 2.000 Euro pro Jahr nicht übersteigt.
Dass alle erzielten nicht steuerfreien Einkünfte der Einbehaltung unterliegen.
WENN DIE DREI VORAUSSETZUNGEN NICHT ERFÜLLT SIND, MUSS DIE STEUER EINGEREICHT WERDEN, UND ES WERDEN STEUERN AUF DIE PROFITORIENTIERTEN GESCHÄFTE GEZAHLT.
Link zum Finanzamt, klicken Sie bitte hier.