VERMÖGENSDEKLARATION IM AUSLAND
WER MUSS DIESE ERKLÄRUNG AUSFÜLLEN?
IN SPANIEN ANSÄSSIGE PRIVATPERSONEN ODER UNTERNEHMEN UND PERMANENTE NIEDERLASSUNGEN, DIE IM BESITZ VON VERMÖGENSWERTEN IM AUSLAND SIND ODER DIE BEFUGNIS HABEN, DARÜBER ZU VERFÜGEN, WIE ZUM BEISPIEL:
- BANKKONTEN UND EINLAGEN.
- ALLE ARTEN VON AKTIEN, ANLEIHEN, WERTEN, FINANZIELLEN RECHTEN, ERSPARNISSEN BEI VERSICHERUNGSGESELLSCHAFTEN, TIME-SHARING-RECHTEN, TRUSTS USW.
- IMMOBILIEN.
WIE IST DER SCHWELLENWERT FÜR DIESE VERPFLICHTUNG?
50.000,- EURO DES VERMÖGENSWERTES (NICHT DES WERTES IHRER EIGENEN BETEILIGUNG) AN EINER DER DREI ARTEN VON VERMÖGENSWERTEN. BEISPIELE:
- SIE SIND NICHT verpflichtet, ein Konto mit 49.000,- Euro anzugeben.
- SIE SIND verpflichtet zu erklären, ob Sie zu den Inhabern eines Kontos mit 60.000,- Euro gehören, auch wenn Ihr Anteil nur 30.000,- Euro beträgt, weil das Vermögen über dem Schwellenwert liegt.
- SIE SIND verpflichtet, Ihren prozentualen Anteil an einer Immobilie zu deklarieren, wenn der Wert der Immobilie über 50.000,- Euro liegt.
- SIE SIND verpflichtet, alle Konten oder Depots, die Sie im Laufe des Jahres hatten, zu deklarieren, auch wenn diese bereits zum Ende des Jahres geschlossen sind.
- SIE SIND NICHT meldepflichtig, wenn es sich um eine Handelstätigkeit, eine Buchführung nach den spanischen Vorschriften, die Angabe der Vermögenswerte nach dem Gesetz oder um Konten im Ausland in ausländischen Filialen von Banken mit Sitz in Spanien handelt (bitte konsultieren Sie uns in Ihrem speziellen Fall).
WIE WIRD DER WERT BERECHNET?
- BANKKONTEN UND EINLAGEN: der höhere Wert zwischen dem Saldo am Ende des Jahres oder dem durchschnittlichen Saldo des letzten Quartals des Jahres.
- Aktien, Anleihen, Werte, Finanzrechte, Sparguthaben bei Versicherungsgesellschaften, gemäß den spanischen Vorschriften für die Vermögenssteuer.
- IMMOBILIEN. Wert des Erwerbs
¿WANN IST DER ZEITRAUM ZUR DEKLARATIONABGABE?
AB 30. APRIL 2013 BIS ZUM 31. MÄRZ