In Anwendung des Gesetzes 31/2022 vom 25. Dezember über den Gesamthaushalt der Autonomen Gemeinschaft der Balearischen Inseln für das Jahr 2023.
Anwendbarer Steuersatz in Form von entgeltlichen Eigentumsübertragungen (belastende Übertragungen von Grundbesitz und Veräußerung oder Bestellung von dinglichen Rechten).
Der Steuersatz ist der Durchschnittssatz, der sich aus der Anwendung des folgenden Satzes nach dem tatsächlichen oder deklarierten Wert ergibt – wenn dieser höher ist als der tatsächliche Wert des Grundbesitzes, der Gegenstand der Übertragung oder Veräußerung oder Bestellung von dinglichen Rechten).
Immobilienwert von (euros) | Beträgt die Steuer (euros) | Ab einem Vermögen von (euros) | anwendbarer Steuersatz (%) |
---|---|---|---|
0,00 | 0,00 | 400.000,00 | 8,00 |
400.000,01 | 32.000,00 | 200.000,00 | 9,00 |
600.000,01 | 50.000,00 | 400.000,00 | 10,00 |
1.000.000,01 | 90.000,00 | 2.000.000,00 | 12 |
2.000.000,01 | 210.000,00 | Weiterführend | 13 |
Reduzierter Satz von 5 %: wenn der reale oder der angegebene Wert – falls dieser höher als der reale Wert ist – der Immobilie 200.000 Euro oder weniger beträgt, und unter der Voraussetzung, dass die erworbene Immobilie zum Zeitpunkt des Erwerbs den gewöhnlichen Wohnsitz des Erwerbers gemäß den Bestimmungen der Einkommenssteuervorschriften darstellt und der Erwerber kein anderes Eigentums- oder Nutzungsrecht an einer anderen Wohnung besaß
In notariellen Dokumenten: 1,5%.
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