HINWEIS AUF DIE WICHTIGSTEN REGELN:
- Der Steuersatz von 1% wird für den Erwerb durch Erbschaft in der Gruppe I und II (Ehegatten, Nachkommen und Vorfahren) bis zu 700.000 Euro ererbtem Vermögen für jeden Erben angewendet.
- Die allgemeine Schenkung und die Definition, auf die in den Artikeln 8 bis 13, 50, 51 und 73 der Sammlung des Zivilrechts der Balearen Bezug genommen wird, die durch das Gesetzesdekret 79/1990 vom 6. September genehmigt wurde, hat den Charakter eines Erbanspruchs im Sinne von Artikel 11 b der Erbschafts- und Schenkungssteuer-Verordnung und genießt demzufolge alle Steuervorteile, die mit dem Erwerb von Erbschaften verbunden sind, soweit sie anwendbar sind.
- Die Vorschriften für beide Steuern sehen zahlreiche Befreiungen und Freibeträge vor, die auf der Grundlage der familiären Bindungen, der Art des übertragenen Vermögens, der Verwendung des Vermögens, der Zugehörigkeit des Vermögens zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit, der Erhaltung dessen, was im Vermögen des Käufers erworben wurde, dem Bestimmungsort der Schenkung usw. gewährt werden. Sie sollten die Vorschriften nachlesen, indem Sie hier klicken, und sich ferner mit uns in Verbindung setzen, um die auf Ihren speziellen Fall zutreffende Situation zu überprüfen.